Pausenordnung

Die Pausenordnung beschreibt die grundlegenden Verhaltensregeln für die Schülerinnen und Schüler während der Pausenzeiten. Sie ordnet die Bewegungsabläufe und sorgt für einen sicheren Aufenthalt im Pausenbereich.

Die Schülerinnen und Schüler dürfen den Pausenbereich der Gemeinschaftsschule bzw. den des Gymnasiums während der Unterrichtszeit nicht verlassen. Lehrkräfte können im Ausnahmefall eine Erlaubnis erteilen.

  • Die Schülerinnen und Schüler bewegen sich während der Pausen vorrangig im Pausenbereich der Gemeinschaftsschule.
  • In den 5-Minuten-Pausen halten sich Schülerinnen und Schüler in oder bei ihren Unterrichtsräumen auf.
  • In den großen Pausen begeben sich alle Schülerinnen und Schüler unverzüglich durch den nächstgelegenen Hofausgang oder den Haupteingang in den Pausenbereich. Die Klassenräume werden von den Lehrkräften verschlossen.
  • Alle Schülerinnen und Schüler haben grundsätzlich die Anweisungen der Lehrkräfte der Gemeinschaftsschule und des Gymnasiums sowie denen der Hausmeister und der Schulsekretärinnen zu befolgen.
  • Auf dem Schulhof darf mit Softbällen, auf den Tischtennisplatten mit Tischtennisbällen und Weichtennisbällen gespielt, die Rasenfläche vor dem Schulhof mit Bällen benutzt werden.
  • In den Regenpausen halten sich die Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude auf, jedoch nicht in den Klassenräumen.
  • Ball- und Bewegungsspiele sowie gefährdendes Verhalten sind im Gebäude zu unterlassen.
  • Der Zutritt zur Mensa ist bis 12:05 Uhr ausschließlich über den Schulhof erlaubt. In Regenpausen dürfen die Schülerinnen und Schüler die Mensa durch das Gebäude betreten.
  • In der 1. und der 2. großen Pause dürfen die Schülerinnen und Schüler in der Mensa-Cafeteria einkaufen. Sie müssen die Mensa danach umgehend verlassen.
  • In der Mittagspause sind der Zugang zur Mensa durch das Gebäude und der Aufenthalt in der Mensa zum Essen erlaubt.